Menschen. Leben. Vielfalt. Facetten einer inklusiven Kirchengemeinde
Ist Ihre Kirchengemeinde inklusiv? Gibt es in Ihrem Nachbarschaftsraum Angebote für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung? Machen Menschen, die ein Handicap haben, in Ihrem Kirchenvorstand mit, oder auch in einer anderen Leitungsfunktion? Oft ist es so: In manchen Bereichen ist die Kirchengemeinde schon lange barrierefrei und inklusiv aufgestellt. In anderen Bereichen nicht.
Inklusion – Wo Menschen aufeinander zugehen, da entsteht Barrierefreiheit!
Im März 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die Übereinkunft der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention) ratifiziert und als gültiges Bundesrecht übernommen. Damit ist in Deutschland, aber auch weltweit ein Perspektivenwechsel des Zusammenlebens vollzogen worden: Menschen mit Behinderung kommen in den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten.